Spielend erholen im Allgäu. Wandern - Golfen - Skifahren - Ausspannen
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Unsere AGB  -  Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

 

Liebe Gäste,
bevor Sie unser Ferienhaus mieten, sollten Sie sich diese Zeilen aufmerksam durchlesen. Uns ist sehr daran gelegen, dass Sie einen gelungenen Urlaub bei uns verbringen werden.

 

 

1. Gültigkeit und Dauer eines Mietvertrages
Der Vertrag abgeschlossen, sobald das Ferienhaus oder die Ferienwohnung bestellt und zugesagt ist. Für die Buchung ist der Eingang der Anzahlung bindend. Der Abschluss des Mietvertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Der Mietvertrag beginnt am Anreisetag mit der Schlüsselübergabe und endet am Abreisetag mit der Schlüsselrückgabe. Abweichende Regelungen sind mit der Eigentümerin zu vereinbaren.

 

2. Rechte und Pflichten
Die Vermieterin ist verpflichtet, die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Der Gast ist verpflichtet den vereinbarten Mietpreis zu zahlen. Bis zum Anreisetag ist der Gast berechtigt, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. In diesem Fall haften der Gast und der als Dritter Eingetretene als Gesamtschuldner für den Reisespreis und die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten. Es bleibt der Vermieterin vorbehalten diesen Dritten aus wichtigem Grunde abzulehnen.

 

3. Mangelabhilfe
Die Vermieterin ist bei Nichtbereitstellung der Unterkunft dem Gast gegenüber zu Schadensersatz verpflichtet, wenn sie keinen gleichwertigen Ersatz zur Verfügung stellen kann.

Kleine Mängel an der Einrichtung oder der Ausfall eines Geräts berechtigen nicht zur Minderung.

 

4. Reiserücktritt
Der Gast kann vor dem Anreisetag jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Die Vermieterin verliert dadurch den Anspruch auf den Vermietungsspreis, macht für diesen Fall jedoch nachfolgende pauschale Stornogebühr unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen mit sofortiger Fälligkeit geltend:

• bis zum 90. Tag vor Reiseantritt: 10 % vom Reisepreis

• bis zum 60. Tag vor Reiseantritt: 30 % vom Reisepreis
• bis zum 40. Tag vor Reiseantritt: 60 % vom Reisepreis
• bis zum 30. Tag vor Reiseantritt: 90 % vom Reisepreis
• ansonsten 100% des Reisepreises

 

Bei Nichtinanspruchnahme der Vermietungsleistung ist die Vermieterin zur baldmöglichsten anderweitigen Vermietung verpflichtet, um Ausfälle zu vermeiden und den Schaden so gering wie möglich zu halten. Eine Bearbeitungsgebühr von 50,- Euro steht der Vermieterin trotzdem zu. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Rücktrittserklärungen müssen in jedem Falle schriftlich erfolgen und sind direkt an die Vermieterin zu richten.

 

5. Zahlungsbedingungen
Mit Erhalt der schriftlichen Buchungsbestätigung wird der gesamte Mietpreis fällig. Die Zahlung kann in Form von Einzahlung / Überweisung auf das Konto der Vermieterin oder als Barzahlung erfolgen. Die Zahlung per Kreditkarte ist nicht möglich. Die Kurtaxe ist am Anreisetag bei der Vermieterin zu bezahlen.

 

6. Kaution
Bei Buchung wird eine Kaution von mindestens EUR 100,- mit ausgewiesen. Diese ist mit der Restmiete gemäß Mietvertrag zu zahlen. Bei Buchungen im Zeitraum Weihnachten und Silvester wird eine Kaution von EUR 200,- berechnet. Die Erstattung wird nach Abreise des Gastes entsprechend zurücküberwiesen. Eine Barerstattung bedarf der vorherigen Abstimmung.

 

7. Anreise
Unsere Objekte werden in der Regel an Ihrem Anreisetag gereinigt und stehen Ihnen je nach Unterkunft zwischen 14:00 und 16 Uhr zur Verfügung. Die Schlüsselübergabe erfolgt im Haus.

Die Abreise und Schlüsselrückgabe hat je nach Unterkunft zwischen 9:30 und 10:00 Uhr am letzten Buchungstag zu erfolgen.

 

8. Nebenkosten / Zusatzleistungen
Die Nebenkosten für Gas, Wasser und Strom sind im Mietpreis enthalten, sofern nicht anders beim Objekt und auf dem Mietvertrag ausgewiesen. Die Nebenkosten für Endreinigung beträgt 100€. Das Mietobjekt ist bei Abreise besenrein zu hinterlassen.

 

9. Allgemeine Verpflichtungen/ Hausordnung / Haftung des Mieters
Das Mietobjekt darf nur bis zu der angegebenen Maximalzahl an Personen belegt werden, das Aufstellen von Zelten, Campingwagen oder Wohnmobilen auf dem Grundstück des Mietobjektes ist nicht gestattet. Alle Gäste sind gehalten, sich nach der jeweils geltenden Hausordnung zu richten, die in jedem Objekt ausliegt. Gegenstände, die während des Aufenthaltes beschädigt wurden oder abhanden gekommen sind, sind vom Mieter zu ersetzen. Der Mieter ist verpflichtet, alle Mängel und Schäden, die in der Zeit entstehen, in der er das Mietobjekt bewohnt, sofort zu melden. Dem Mieter obliegt der Beweis, dass ein Schaden nicht während seiner Mietzeit entstanden ist, dass ihn oder die ihn begleitenden Personen kein Verschulden trifft.

 Es besteht für den Eigentümer keine Haftpflicht dem Mieter und dessen Eigentum gegenüber. Der Mieter trägt somit selber die Verantwortung für seinen Versicherungsschutz während des Aufenthaltes.

Reklamationen bezgl. des Reinigungszustandes sind sofort bei Ankunft und vor Einzug der Vermieterin mitzuteilen. Bei Anreise außerhalb der Bürozeiten verzichtet der Mieter auf das Reklamationsrecht, was die Reinigung angeht. Reklamationen bei und nach der Abreise werden nicht anerkannt. Der Mieter ist verpflichtet das Domizil sorgfältig zu behandeln und bei Abreise in einem aufgeräumten und besenreinen Zustand zu verlassen. Wird ein Hund / Hunde oder Haustier / Haustiere mitgebracht, ist der Mieter verpflichtet die Hundehaare bzw. Tierhaare und deren Hinterlassenschaften vor Abreise zu beseitigen, auch wenn eine Endreinigung bestellt ist oder diese in der Miete enthalten ist.

Der anmeldende Mieter haftet persönlich für alle Mitreisenden. Das Mitbringen von Haustieren, insbesondere von Hunden, ist nur gestattet, wenn es mit der Vermieterin abgesprochen ist. Hunde und Haustiere dürfen nicht unbeaufsichtigt allein in den Objekten gelassen werden. Bitte beachten Sie die Rauchverbote im gesamten Haus.

Bei Insekten im Haus oder dessen Umgebung können weder der Vermittler noch der Eigentümer zur Verantwortung gezogen werden. Der Hauseigentümer hat keine Verantwortung für Baulärm oder Staub von den Nachbargrundstücken.

 

10. Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand ist Kempten.

 

11. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Mietvertrages, hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Mietvertrages zur Folge.

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Kontakt und Reservierung

Rufen Sie uns gerne an:

+49 170 705 99 88 +49 170 705 99 88

 

Oder nutzen Sie einfach unser Kontaktformular.

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© Susanne Weimann